Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Koradej Inkasso Management bearbeitet den Einzug unbestrittener und/oder ohne stichhaltigeBegründung bestrittene, kaufmännisch ausgemahnte Forderungen.
1.2 Vertragspartner sind der jeweilige Auftraggeber sowie Koradej Inkasso Management.
1.3 Schriftlich, telefonisch oder durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erteilt der AuftraggeberKoradej Inkasso Management den Auftrag, zum Inkasso bzw. zur Verlustscheinüberwachung.
1.4 Jeder Auftrag wird durch Koradej Inkasso Management bestätigt. Durch die Bestätigung tritt der Vertragzwischen Auftraggeber und Koradej Inkasso Management in Kraft.
1.5 Koradej Inkasso Management ist berechtigt, neue Aufträge ohne Begründung abzulehnen.
2. Bestimmungen
2.1 Nach Auftragseingang leitet Koradej Inkasso Management das vorrechtliche Inkassoverfahren ein und versucht zunächst, den Anspruch des Auftraggebers mit Hilfe von Mahnschreiben, Telefonanrufen, Abzahlungsvereinbarungen usw. einzuziehen.
2.2 Führt das vorrechtliche Inkassoverfahren nicht zum Erfolg, so leitet Koradej Inkasso Management nach eigenem Ermessen rechtliche Schritte ein um die Forderung einzuziehen.
2.3 Wird vom Schuldner Rechtsvorschlag erhoben, so ist Koradej Inkasso Management berechtigt, nach eigenem Ermessen ein Rechtsöffnungsbegehren bzw. ein Schlichtungsgesuch zu stellen oder einen Vertrauensanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung zu beauftragen. Dieser handelt im Namen des Auftraggebers und ist berechtigt, Koradej Inkasso Management jederzeit Auskunft über den Stand des Verfahrens zu erteilen.
2.4 Stellt sich heraus, dass die Forderung des Auftraggebers unberechtigt, bzw. verjährt ist und auf dem Rechtsweg nicht geltend gemacht werden kann, so stellt Koradej Inkasso Management dem Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 100.00 in Rechnung.
2.5 Resultiert aus einem Inkassoauftrag ein Verlustschein, so ist Koradej Inkasso Management beauftragt, die Forderung gemäss den Konditionen aus der Verlustscheinüberwachung weiter zu bearbeiten.
2.6 Koradej Inkasso Management überwacht Verlustscheine langjährig und überprüft dabei regelmässig die finanzielle Situation des Schuldners sowie sein aktuelles Domizil, um im Falle neuerlicher Solvenz die Forderung einzuziehen.
2.7 Vom Schuldner eingezogene Gelder werden innert 20 Tagen an den Auftraggeber weitergeleitet.
2.8 Eventuelle Korrespondenz mit dem Schuldner ist Koradej Inkasso Management umgehend zu melden.
2.9 Direktzahlungen des Schuldners sind Koradej Inkasso Management umgehend zu melden.
2.10 Bei Rückzug des Auftrags stellt Koradej Inkasso Management dem Auftraggeber für den angefallenen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 100.00 in Rechnung.
2.11 Ist eine Zahlung absehbar oder vereinbart und zieht der Auftraggeber das Inkassomandat zurück, so stellt Koradej Inkasso Management dem Auftraggeber nebst der Bearbeitungsgebühr auch die Erfolgsprovision in Rechnung.
3. Konditionen
3.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit den Konditionen von www.inkasso-management.ch einverstanden.
3.2 Pro Auftrag verrechnet Koradej Inkasso Management eine Eröffnungsgebühr und auf eingezogeneGelder eine Erfolgsprovision. Direktzahlungen des Schuldners an den Auftraggeber gelten als Erfolg.
3.3 Der Auftraggeber tritt den Zins zur Deckung der administrativen Kosten an Koradej Inkasso Managementab.
3.4 Koradej Inkasso Management ist bevollmächtigt Auslagen und Aufwand in in Form einesVerzugsschadens gemäss Art. 106 OR beim Schuldner geltend zu machen.
3.5 Für die Stellung eines Rechtsöffnungsbegehrens bzw. eines Schlichtungsgesuchs wird demAuftraggeber eine Gebühr in der Höhe von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.
3.6 Für die Forderungsanmeldung beim Konkursamt bzw. für die Stellung eines Konkursbegehrens beimzuständigen Konkursgericht wird dem Auftraggeber eine Gebühr in der Höhe von CHF 100.00 in Rechnunggestellt.
3.7 Eine allfällige Prozessentschädigung geht an Koradej Inkasso Management.
3.8 Barauslagen und Fremdkosten werden zunächst dem Auftraggeber in Rechnung gestellt undanschliessend nach Möglichkeit vom Schuldner eingezogen.
3.9 Rechnungen von Koradej Inkasso Management sind innert 20 Tagen zahlbar.
3.10 Pro Mahnung erhebt Koradej Inkasso Management eine Gebühr von CHF 30.00
3.11 Koradej Inkasso Management ist berechtigt eingehende Zahlungen mit offenen Forderungen zuverrechnen.

